Blinken wird total überschätzt – oder doch nicht?

Häufig ist im täglichen Verkehr zu beobachten, dass ohne Richtungsanzeige angefahren, abgebogen, die Fahrspur gewechselt oder auch am Straßenrand angehalten wird. Mehr als ein Drittel aller Autofahrer setzt nach Angaben des ADAC den Blinker nicht und gefährdet dadurch sich und andere. Bei Blinkverstößen droht dennoch nur ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Richtiges Blinken ist wichtig

Dabei ist richtiges Blinken wichtig, damit andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig reagieren und die Verkehrsabläufe besser einschätzen können. Gerade im Stadtverkehr könnten dadurch kleine, aber häufig vorkommende Unfälle vermieden werden.

Gerade auch Fahrer von Vorkriegsoldtimern sind darauf angewiesen, rechtzeitig Informationen über geplante Richtungswechsel der anderen Verkehrsteilnehmer zu bekommen, damit sie ausreichend Zeit zum Reagieren haben. Die Fahrzeuge sind meist nur mit Seilzugbremsen – gelegentlich wirkt diese sogar nur auf eine Achse – und unsynchronisierten Getrieben ausgestattet, was zu wesentlich längeren “Arbeitszeiten” führt als bei heutigen Fahrzeugen. Dazu kommen oftmals unübersichtliche Karosserien und deutlich größere Kurvenradien.

Grundsätzlich ist bei jedem Fahrtrichtungswechsel und jedem Spurwechsel zu blinken. Dies ist notwendig, damit andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig reagieren und die Verkehrsabläufe besser einschätzen können.

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig ankündigen. Die Blinkpflicht gilt auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen. 

Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren muss der Blinker bereits vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein. Wer vor dem Abbiegen an einer roten Ampel wartet, sollte bereits währenddessen blinken und nicht erst beim Anfahren. 

Bei einem Kreisverkehr gilt Folgendes: Die Schilder “Vorfahrt gewähren” und “Kreisverkehr” weisen darauf hin, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben. Autofahrer dürfen nicht blinken, wenn sie in den Kreisverkehr einfahren, beim Verlassen dagegen ist das Blinken Pflicht. Wir empfehlen, rechtzeitig vor der Ausfahrt zu blinken. So können andere Autofahrer zügiger in den Kreisverkehr einfahren und der Verkehrsfluss wird verbessert. Sind vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder angebracht, gilt rechts vor links.   

Wer andere Verkehrsteilnehmer überholen will, muss dies vor dem Ausscheren und Wiedereinordnen mit Hilfe des Blinkers rechtzeitig ankündigen. Das gilt auch beim Vorbeifahren an einem haltenden Fahrzeug oder einem anderen Hindernis auf der Fahrbahn.

Vor allem auf Autobahnen ist es wichtig, rechtzeitig zu blinken, um anderen Fahrern seine Absichten anzukündigen. Dies gilt beim Spurwechsel ebenso wie beim Einfahren und Verlassen der Autobahn.

Wer sich von 10 Euro Bußgeld (oder 30 Euro mit Gefährdung) nicht abschrecken lässt, sollte bedenken: Ein Unfall, der durch Blinkfaulheit verursacht wird, kann teuer werden. Der Münchener Verkehrsrechtsexperte Jost Henning Kärger erläutert: „Bei solchen Zusammenstößen trifft denjenigen, der nicht blinkt, meistens die Hauptschuld.“

Quelle: ADAC