Historisches Kennzeichen für Oldtimer

In Deutschland können Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

H Kennzeichen

Voraussetzungen für die Erteilung des Oldtimer H-Kennzeichens ist der vorwiegende Einsatz des Fahrzeugs zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“.

  • Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und als “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut” zu bewerten sind.
  • Der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen ohne besondere Einschränkungen einsetzen.
  • Ein verkehrssicherer Zustand des Fahrzeuges, für welches ein Oldtimer-Kennzeichen beantragt wird, muss gewährleistet sein.
  • Voraussetzung für die Ausstellung eines Oldtimer Kennzeichen ist die Begutachtung nach §21c durch eine amtlich zugelassene Prüforganisation.
  • Oldtimer Kennzeichen beinhalten das am rechten Rand angeordnete “H” für “Historisch”.
  • Eine Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist seit Ende 2017 möglich.

Gegenüber einer “Normalzulassung” ergeben sich insbesondere bei Fahrzeugen ohne Kat oder mit großem Hubraum Steuervorteile, da diese Pauschal für Oldtimer festgelegt ist:

PKW p.a. 191 €
Motorrad p.a. 46 €

Der Fahrzeughalter muss gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der “Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen” bei einem amtlich zugelassenen Prüfer oder Prüfingenieur der DEKRA, GTÜ, KÜS oder des TÜV ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer erstellen lassen.

Dabei wird überprüft, ob das Fahrzeug in gutem Zustand ist und sich weitgehend im Original- bzw. zeitgenössischen Zustand befindet bzw. fachmännisch restauriert wurde.

Eine entsprechende Einstufung verhindern können typ-unpassende Details wie z.B. ein fremder Motor, Umbauten auf elektronische Zündung, Einbau einer elektrischen Lenkhilfe, ein sonstiger nicht zeittypischer Umbau des Fahrzeugs oder auch ein schlechter technischer oder optischer Erhaltungszustand. Bei veränderten Fahrzeugen (z.B. durch Leistungssteigerung oder Fahrwerksumbauten) verweigern die Sachverständigen oft den H-Status.

Bei gültiger Betriebserlaubnis genügt eine Dokumentation des verkehrssicheren Zustands durch die Hauptuntersuchung (HU).

Bei fehlender Betriebserlaubnis kontrolliert der Sachverständige, ob das Fahrzeug den generellen StVZO-Vorschriften in Bezug auf die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge entspricht. Dabei werden nur die Bestimmungen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten.
Alle vor dem 1. Juli 1969 gebauten bzw. erstzugelassenen Fahrzeuge sind von der Abgasuntersuchung befreit.

Für eventuell fehlende sicherheitsrelevante Ausstattungen wie z.B. Warnblinkanlagen wird eine Nachrüstung erforderlich, die keine Auswirkungen auf die geforderte „Originalität“ hat.

Nach einem positiven Gutachten erteilt die Zulassungsstelle dem Fahrzeug eine besondere “Betriebserlaubnis als Oldtimer”, die das Beantragen des Oldtimer-Kennzeichens ermöglicht.

Folgende Dokumente sind für die Ummeldung auf ein H-Kennzeichen erforderlich:

  • Bitte informieren Sie sich über die notwendigen Unterlagen zu den entsprechenden Zulassungsarten unter „Zulassung eines Fahrzeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“
  • Gutachten eines Sachverständigen, das das Fahrzeug als historisch anerkennt (§ 21 c StVZO)
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten.

Das Kennzeichen entspricht dem bekannten Euro-Nummernschild. Neben der üblichen Buchstaben- und Ziffernkombination trägt das Kennzeichenschild am rechten Rand den Großbuchstaben H (= historisches Fahrzeug), der jedoch kein Bestandteil der Erkennungsnummer ist.

Die Kombination der Vergünstigungen eines Oldtimer-Kennzeichens mit denen eines Saisonkennzeichens ist seit Oktober 2017 möglich. Neben dem „H“ kommt hier noch die Saisonangabe (z.b. 3/10 für März – Oktober) auf das Kennzeichen. Das kann dazu führen, dass man eine neue Kombination benötigt, da die Nummer sonst zu lang wird. Maximal sind 8 Stellen möglich:

  • Möglich: S – P 1937 H 3/11
  • Nicht akzeptiert S – CD 1937 H 3/11
Oldtimer-Kennzeichen mit Saisonkennzeichen

Aber auch für schwächer motorisierte Oldtimer bietet das H-Kennzeichen Vorteile, da nur mit ihm bzw. der “roten 07er” Kennzeichen das Fahren innerhalb von „Umweltzonen“ möglich ist, die inzwischen in den meisten größeren Städten eingerichtet sind.

Eine Kombination des H-Kennzeichens mit dem roten Sonderkennzeichens für Oldtimer („rote 07“) ist nicht möglich. Letztere führt zu deutlichen Einschränkungen bei der Fahrzeugnutzung und ist nur für größere Sammlungen empfehlenswert.

Für Oldtimer mit H-Kennzeichen gibt es grundsätzlich keine Verwendungs-Einschränkungen – auch nicht für Fahrten ins Ausland. Eine gewerbliche Nutzung wie z.B. die regelmäßige Vermietung des Fahrzeuges ist jedoch in keinem Fall gestattet.