H-Kennzeichen kann entzogen werden

Vielen Eigentümern eines Oldtimers ist es nicht bekannt, dass ein H-Kennzeichen auch wieder entzogen werden kann, was allerdings sicherlich nur in seltenen Fällen bei ungepflegten oder verbastelten Oldtimern vorkommt.

Jeder Oldtimer mit einem H-Kennzeichen muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU). Diese Hauptuntersuchung umfasst die Prüfung auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit. Bei Oldtimern erstreckt sich die Prüfung auch auf die Anforderungen zur “Einstufung als Oldtimer” zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung. Die neue Plakette wird nicht erteilt, wenn Mängel für den Prüfer ersichtlich sind, die den Status als Oldtimer (automobiles Kulturgut) nicht mehr rechtfertigen.

Als Beispiel mag zur Verweigerung der Prüfplakette ein Oldtimer dienen, der zwischenzeitlich ohne historische Vorlagen und mit modernster Technik zum “Custom-Car” mutiert ist. Es reicht aber auch schon der Einbau einer elektronischen Lenkhilfe o.ä., ganz zu Schweigen vom Umbau auf einen elektrischen Antrieb. Auch ein sehr schlechter Erhaltungszustan kann zum Entzug führen. Immerhin berechtigt das Fahren mit H-Kennzeichen zu einem reduzierten Kfz-Steuersatz und uneingeschränktem Fahren in Umweltzonen. Verbrauchsfahrzeuge sollen nicht das Privileg des H-Kennzeichens bekommen und behalten dürfen.

Bei Aberkennung des “historischen” Zustands ist auf jeden Fall eine Änderung der Zulassungspapiere nach § 13 FZV notwendig. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Angaben in Feld 14 mit dem Begriff “Oldtimer” und die Emissionsklasse “0098” werden geändert und die früheren Werte wieder eingetragen. Das geht jedoch nur im Zusammenhang mit der Zulassungsstelle. Eine andere Möglichkeit ist, die die Mängel zu beseitigen oder das Fahrzeug stillzulegen.

Die Aberkennung des H-Kennzeichens kann nach zwei Verfahren erfolgen, denn bis zum 31.10.2011 galt der alte Anforderungskatalog nach § 21c StVZO und seit dem 1.11.2011 gilt die neue Richtlinie zur Beurteilung eines Oldtimers nach § 23 StVZO. Das bedeutet im Einzelfall die Prüfung der Eigenschaften nach unterschiedlichen Kriterien, je nachdem, wann die erste Prüfung für das H-Kennzeichen erfolgte. In den Fällen vor dem 31.10.2011 war das Kriterium die Zustandsnote 3, die folgendes besagt:

„Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfähig. Ein Fahrzeug, das von weitem zwar mängelfrei, aber dennoch gebraucht aussieht. Bei näherer Betrachtung erkennt man unschwer Gebrauchsspuren und diverse kleinere Mängel. Auf den Gebrauchtwagenmarkt bezogen würde es einem 8 bis 12 Jahre alten, durchschnittlich gepflegten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 100.000 – 150.000 km entsprechen.“

Für Fahrzeuge mit einer ersten Prüfung nach dem 1.11.2011 gilt ein “guter Pflege- und Erhaltungszustand”.