In Deutschland kommt es nahezu jede zweite Minute zu einem Unfall, bei dem ein Auto mit einem Wildtier kollidiert. Das zeigen die Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Laut GDV nahm die Zahl der Unfälle mit Rehen, Wildschweinen und anderem Wild im vergangenen Jahr auf knapp 263 000 zu. Im Durchschnitt zahlten die Versicherer pro Wildunfall 2485 Euro aus. Der so verursachte Schaden stieg im Vorjahresvergleich um 14 Prozent auf insgesamt über 653 Millionen Euro
Abgesehen davon, dass nach Angaben des DJV Jahr für Jahr mehr als eine Million Wildtiere bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen sterben, bedeuten solche Unfälle vielfach auch ein Risiko für die beteiligten Kraftfahrer. Denn schon bei einem Zusammenstoß mit Fahrtempo 60 km/h bekommt etwa ein Wildschwein ein Aufprallgewicht von 3,5 Tonnen. Und wenn ein Auto mit Tempo 60 einen Rothirsch anfährt, entspricht dessen Aufprallgewicht dem eines ausgewachsenen Elefanten, nämlich rund fünf Tonnen. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamts kommen bei Wildunfällen hierzulande jährlich rund 2500 Menschen zu Schaden – für jeweils zehn bis zwanzig endet ein solches Ereignis tödlich
Speziell im Frühjahr und im Herbst, wenn die Tage kürzer werden, sowie in der Morgen- und Abenddämmerung, wenn viele Wildtierarten aktiv sind, sollte man besonders vorsichtig fahren – vor allem auf Straßen, die durch Waldstücke oder an Feld- und Waldrändern entlangführen. Denn zu dieser Zeit und an solchen Orten kommt es vermehrt zu Wildwechsel. Konkret sollten Kraftfahrer sicherheitshalber immer ihre Geschwindigkeit anpassen, also meist reduzieren.
Taucht plötzlich ein Tier auf der Straße auf, sollte das Fernlicht sofort ausgeschaltet werden, da geblendete Tiere in der Regel stehen bleiben oder auf die Lichtquelle zulaufen. Und statt der Lichthupe empfiehlt sich das Betätigen der Hupe, um die Tiere zu verscheuchen. Auf gar keinen Fall sollten sich Fahrer zu riskanten Ausweichmanövern verleiten lassen. Bei einer unvermeidbaren Kollision sei ein kontrollierter Aufprall besser als unkontrolliertes Ausweichen, betont stellvertretend der ADAC. Insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten können andernfalls ein Ausbrechen des Fahrzeugs sowie ein Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer oder einem Baum drohen.
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, muß zunächst die Unfallstelle gesichert werden – also das Warnblinklicht einschalten sowie das Warndreieck aufstellen, und die Polizei benachrichtigen.
Bei Personenschäden ist den Verletzten entsprechend Hilfe zu leisten. Ein verletztes oder getötetes Tier sollte man dagegen nicht anfassen. Für das Bergen des Tieres ist der jeweilige Förster oder Jagdpächter zuständig. Von ihm oder der Polizei sollte man sich eine Wildunfallbescheinigung zur Vorlage bei seiner Kfz-Versicherung ausstellen lassen. Außerdem ist es sinnvoll, zusätzlich Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug zu machen. Damit kann man kann die Schadenbearbeitung durch seinen Versicherer beschleunigen. Bevor ein beschädigtes Fahrzeug repariert wird, ist der Versicherer zu informieren, damit ggf. noch eine Besichtigung durch einen Sachverständigen in die Wege geleitet werden kann.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild verursacht werden, kommt die Teilkaskoversicherung auf. Zu dieser Kategorie der Wildtiere zählen nach Paragraf 2 des Bundesjagdgesetzes unter anderem Schwarz- und Rotwild, Hasen und Murmeltiere sowie Füchse. Einige Versicherer haben ihren Schutz inzwischen zusätzlich auf Unfälle mit Wirbeltieren ausgeweitet. Mit einer Vollkaskoversicherung wird man selbstverständlich ebenfalls für Wildschäden entschädigt. Auf den Schadenfreiheitsrabatt wirkt sich ein Wildschaden nicht negativ aus.
Die Teilkasko zahlt nicht für Schäden am Auto, die durch das Überfahren eines bereits toten Haarwildes hervorgerufen wurden. Auch wer einem Haarwild ausweicht und dabei sein Fahrzeug beschädigt, etwa weil er im Straßengraben landet, darf kein Geld von der Teilkaskoversicherung erwarten. Nur bei einem Vollkaskoschutz gibt es in diesen Fällen eine Entschädigung.