Auch leicht Verletzte sollten nach Verkehrsunfall zum Anwalt

Nach einer Verletzung im Straßenverkehr sollten Betroffene nach Ansicht des ADAC in jeden Fall einen Fachanwalt einschalten.

Auch bei leichten Verletzungen kann unter Umständen Schadenersatz und Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung gefordert werden. Zudem kann sich auch eine vermeintlich leichte Verletzung später als schwere, dauerhafte Verletzung herausstellen.

Gerade bei Auffahrunfällen oder nach einem seitlichen Aufprall gebe es Verletzungen wie Sehstörungen, Prellungen oder Schwindel, die man dringend beachten und untersuchen lassen sollte. Auch wenn es Fälle gibt, in denen die Versicherungen problemlos zahlten, komme es vor, dass berechtigte Ansprüche mit dem Hinweis auf eine “Bagatell-Verletzung” abgelehnt werden. Dabei und auch bei der Höhe von Schadenersatz und Schmerzensgeld kann ein Anwalt den Geschädigten kompetent unterstützen.

Falls sich eine leichtere Verletzung als Dauerschaden herausstellt – es also um höhere Beträge geht – fordert der Anwalt von der gegnerischen Versicherung eine Erklärung, dass auch in Zukunft weiter Entschädigungszahlungen erfolgen. Wird von der gegnerischen Versicherung eine Begutachtung gefordert, wird der Anwalt den Geschädigten darüber aufklären, welche Untersuchungen er mitmachen muss und welche Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht er unterschreiben sollte.

Quelle: DPA / ADAC