Kennzeichen für Oldtimer – “H” und “H-Saison”

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können seit 2017 auch saisonal angemeldet werden; die Zulassungsbehörden erlauben nun auch die Kombination aus H-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen.

In der im Februar 2017 verabschiedeten Drucksache 770/16 des Bundesrats heißt es: “Auch Oldtimerkennzeichen (…) können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.”

Das dürfte jeden freuen, der sein historisches Schätzchen im Winter eingemottet in der Garage abstellt, denn damit muss nicht mehr für jeden Oldtimer die pauschale KFZ-Jahressteuer in Höhe von rund 192 € bezahlt werden. Stattdessen ist eine Zulassung für zwei bis elf Monate möglich, für die die Kfz-Steuer anteilig berechnet wird.

Hiermit können Besitzer historischer Autos richtig Geld sparen, wenn sie ihren Oldie nur für die Sommermonate anmelden. Zumindest dann, wenn sie für ihr Fahrzeug mit einem regulären Kennzeichen mehr als besagte 192 Euro Kfz-Steuer pro Jahr bezahlt haben. Das ist bei fast allen Oldtimer mit über 800 ccm Hubraum der Fall.

Ist der Motor kleiner, ist ein übliches Saisonkennzeichen immer noch günstiger als ein H-Saisonkennzeichen. Trotzdem lohnt sich die Umstellung auf “H” auch bei diesen Fahrzeugen, da man mit dem historischen Kennzeichen auch in Umweltzonen einfahren darf.

Das Aussehen der Kennzeichen ist wie folgt festgelegt: Sie tragen sowohl das “H” als auch dahinter die beiden Zahlen, die den Saisonzeitraum eingrenzen. Vor dem “H” dürfen bei einzeiligen Kennzeichen maximal sechs Buchstaben und Ziffern stehen, etwa FD-A 123 oder H-AE-212.

Hier die wichtigsten Fragen und Anworten zu H- und Saisonkennzeichen:

Wer bekommt ein H-Kennzeichen?
Das H-Kennzeichen ist seit 1997 ein spezielles Kennzeichen für historische Fahrzeuge, die vor frühestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und in einem guten, originalen oder zeitgenössisch restauriertem Zustand sind. Es sieht aus wie ein ganz normales Nummernschild, endet aber mit dem Buchstaben “H” für „historisch“. Es bietet für viele Oldtimer-Besitzer nicht nur steuerliche Vorteile, da unabhängig von Hubraum und Verbrauch nur pauschal 191,73 Euro pro Jahr Kfz-Steuer bezahlt werden müssen, sondern zeichnet den Kennzeichenträger als rollendes Kulturgut aus. Wer dieses besondere Kennzeichen möchte, muss ein Gutachten vorlegen, das belegt, dass das Auto nicht verbastelt wurde, der Wagen also weitestgehend original ist.

Wie bekommt das fahrzeug ein H-Gutachten?
Erstellen kann so ein Gutachten seit 2007 jeder geschulte Prüfingenieur.
Das Gutachten ist eine hohe Hürde. Denn: Obwohl im Jahr 2011 die “Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO” geändert wurde, ist nach wie vor nicht eindeutig festgelegt, welche Voraussetzungen ein Auto genau mitbringen muss, um eine positive Beurteilung zu bekommen.

Grundsätzlich gilt: Der Zustand muss gut sein, und die Hauptbauteile müssen im Originalzustand oder zumindest zeitgenössisch ersetzt worden sein. Vor allem letzteres ist aber nicht genau definiert. 

Experten bemängeln, dass in der Richtlinie zur Beurteilung wiederholt Begriffe wie “Originalausführung” auftauchen, die der Text jedoch nicht erläutert. Denn: Originalausführung meint eigentlich ein Bauteil in seiner ersten, ursprünglichen Form. Das schließt, genau genommen auch originalgetreue Nachbauten aus. Noch dazu, weil diese an einigen Stellen der Richtlinie ausdrücklich erwähnt werden.

Je nach Gutdünken des Prüfers kann also das Gutachten auch negativ ausfallen, wenn beispielsweise der Motor zwar ein historisch korrekter, aber nicht der ursprünglich verbaute ist. Missverständlich ist in der Richtlinie beispielsweise der Passus, der den Umgang mit den Abgasanlagen beschreibt: Waren bislang originalgetreue Nachbauten auch in Edelstahl zulässig, fehlt in der neuen Richtlinie das Wort “auch”. Liest man genau – was bei Richtlinien erwünscht sein sollte – dürfte es keine H-Zulassung geben, wenn nun ein simpler Ersatz-Auspufftopf aus Stahlblech montiert wurde. Das war so sicher nicht gewollt.

Was genau wird für’s H-Kennzeichen begutachtet?
Zur Begutachtung gehört eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung sowie eine Beurteilung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und die Originalität seiner Hauptbaugruppen. Dazu gehören:
● Aufbau/Karosserie
● Rahmen/Fahrwerk
● Motor/Antrieb
● Bremsanlage
● Lenkung
● Räder/Reifen
● elektrische Anlage
● der Fahrzeuginnenraum

Ein Sonderfall sind getunte Fahrzeuge. Wurde das Tuning vor mindestens 30 Jahren durchgeführt und spiegelt den damaligen Tuning-Stil wider, kann das Fahrzeug durchaus als “automobiles Kulturgut” gelten, auch wenn es sich nicht im Originalzustand befindet. Grundsätzlich ist in so einem Fall auch die Ausgabe eines H-Kennzeichens möglich.

Welche Abweichungen vom Originalzustand sind erlaubt?
Ausnahmen bestätigen die Regel. Welche das genau sind, ist allerdings recht eng definiert. Laut GTÜ sind erlaubt:

● Änderungen am Fahrzeug, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können und damit zeitgenössisch sind
● technische Änderungen, die innerhalb der Fahrzeugbaureihe bereits für zulässig/möglich erklärt wurden
● nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden

Die Nachrüstung von Abgasreinigungssystemen ist aus Umweltschutzgründen generell möglich, allerdings muss deren Zulässigkeit nachgewiesen werden. Damit spricht nichts gegen einen Nachrüst-Kat!

Wie kann man beweisen, dass Änderungen zeitgenössisch sind? 
Glücklich ist, wer Unterlagen aufbewahrt hat, beispielsweise Originalprospekte, die besondere Felgen zeigen. Auch Betriebsanleitungen, damalige Herstellerfreigaben oder historische Gutachten eignen sich für den Nachweis der Originalität. Bei der Frage der erlaubten Felgengröße ist die Kopie eines alten Kfz-Scheins hilfreich, auf dem sie vermerkt sind.

Wer so etwas nicht zur Hand hat, kann in Archiven stöbern: Auch Presseveröffentlichungen wie z.B. Fahrberichte, in denen das jeweilige Detail erwähnt wird, können als Beweismittel dienen. Der Fahrzeugbrief (oder Zulassungsbescheinigung Teil II) eines anderen Fahrzeugs desselben Typs kann auch helfen, den Prüfer von der Zulässigkeit der Änderungen zu überzeugen

Was kostet ein H-Kennzeichen?
Das Erteilen eines H-Kennzeichens kostet rund 200 Euro. Bezahlt werden müssen:
● das Gutachten, etwa 100 Euro (variiert je nach Fahrzeugart)
● die Hauptuntersuchung, etwa 70 Euro
● die Zulassung, etwa 30 Euro, ggf. plus Kosten für ein Wunschkennzeichen (12,80 Euro).

Wieviel kann man mit einem H-Kennzeichen sparen?
Für Diesel-Fahrer lohnt ein H-Kennzeichen schon ab 600 cm³ Hubraum, bei Benzinern ab 800 cm³. Soviel können Sie bei Umstellung vom regulären auf das H-Kennzeichen sparen; bei Nutzung der Saisonzulassung sind weitere Einsparungen möglich:

Vergleich Kfz-Steuer: Reguläres Kennzeichen — H-Kennzeichen
für Benzinmotoren (€/Jahr)

Hubraum (cm³)   1200     1400     2000      3000
                304,32   355,04   507,20    760,80

Steuer mit H-Kennzeichen pauschl 191,73

Differenz       -112,59  -163,31  -315,47   -569,07

Wem nützt ein Saisonkennzeichen?
Mit einem Saisonkennzeichen können Autos für zwei bis elf Monate pro Jahr zugelassen werden, die Kfz-Steuer wird anteilig berechnet.
Ein Saisonkennzeichen ist für alle, die nicht das ganze Jahr mit dem Auto fahren wollen, sondern beispielsweise nur im Sommer, sinnvoll. Gerade Oldtimer sind im Winter wegen Frost und Streusalz ja besser in der Garage aufgehoben.

Von wann bis wann das Kennzeichen gültig ist (z. B. 04/10 vom 1. April bis 31. Oktober) steht am rechten Rand des Kennzeichens. In diesem Zeitraum ist das Fahrzeug zugelassen.

Wie funktioniert ein Saisonkennzeichen?
Ein Auto mit Saisonkennzeichen darf nur in dem Zeitraum auf die Straße, für den es zugelassen ist. Die Saison erkennen Sie an den Ziffern, die am rechten Rand des Kennzeichens übereinander stehen. Oben vier und unten zehn heißt: angemeldet von April bis Oktober.
Die „Saison“ wird vom Halter bestimmt. Wenigstens zwei Monate Zulassungszeitraum müssen sein, maximal sind elf Monate möglich. Der Zeitraum wird im Fahrzeugschein, in der Versicherungskarte und auf den Kennzeichen vermerkt.  
Was passiert mit dem Auto in der restlichen Zeit? Es steht in der Garage oder auf Privatgrund, in einem sogenannten ‘befriedeten Bereich’. D.h., es darf nicht auf der öffentlichen Straßeabgestellt werden. Ein Verstoß kostet 40 Euro Bussgeld, Punkte in Flensburg und teures Abschleppen.

Darf man außerhalb des Zulassungszeitraums zum TÜV fahren?
Ganz eindeutig „Nein“. Liegt der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison, muss ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen im ersten Monat nach der Betriebspause zur HU. Passiert bei einer Fahrt mit abgelaufenen Kennzeichen ein Unfall, braucht die Versicherung nicht zu zahlen. Der Besitzer haftet dann mit seinem gesamten Vermögen

Dürfen historische Fahrzeuge in Umweltzonen fahren?
Ja, dürfen sie! Laut Paragraph 2 Nr. 22 ist es historischen Fahrzeugen erlaubt, sich auch ohne Umweltplakette innerhalb von Umweltzonen zu bewegen.

Ist das rote 07er-Kennzeichen eine Alternative?
Kommt darauf an. Das 1994 eingeführte rote Oldtimer-Kennzeichen (auch 07er-Nummer genannt) ist für die wechselnde Verwendung an mehreren, mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugen einer Fahrzeugart (Motorrad oder andere Kfz), die die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen wie für ein H-Kennzeichen (guter, originalgetreuer Zustand) gedacht. Im Unterschied zum H-Kennzeichen ist keine regelmäßige HU nötig, aber die Nutzung ist stark eingeschränkt.

Derart eingestufte Fahrzeuge sind nicht generell zugelassen. Daher dürfen sie nur zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, Probe- und Überführungsfahrten oder Fahrten zur Werkstatt im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Fahrten zur Arbeit, zum Supermarkt oder auch nur der Ausflaug am Wochenende sind nicht erlaubt. Bei Missbrauch kann die rote 07er-Nummer entzogen werden.

Wer mehrere Fahrzeuge besitzt, die er aber jeweils nur zwei Mal im Jahr zu einer Klassik-Rallye oder einer Oldtimer-Schau fahren möchte, ist mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen gut bedient. Wer aber mit dem historischen Fahrzeug gelegentlich einfach so eine Ausfahrt machen will, kann das nicht mit der 07er-Nummer.

Quelle: GTÜ