Quelle: Auto-Medienportal.Net/GTÜ
Auch Oldtimer, die auf europäischen Straßen fahren, müssen ein “modernes” Autokennzeichen mit dem seit 1997 obligatorischen Eurofeld haben. Ob dadurch das historische Erscheinungsbild der ansonsten bis in alle Details restaurierten Fahrzeuge leidet, ist verkehrsrechtlich ohne Belang. Das hat das Verwaltungsgericht Minden klargestellt (Az. 2 K 2930/12).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, waren zwei Oldtimer-Besitzern aus dem Kreis Paderborn zunächst offenbar fälschlicherweise die älteren H-Kennzeichen ohne Nationalitätszeichen zugeteilt worden. Dann aber sollten sie diese plötzlich wieder abgeben, wogegen sie sich wehrten.
Allerdings zu Unrecht, wie das Gericht betonte. Auf das gestörte ästhetische Empfinden der Autofreaks käme es nicht an. “Das Aussehen der Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr ist vielmehr einheitlich vorgeschrieben und Ausnahmen aus optischen Erwägungen sind dabei nicht vorgesehen”, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer.
Sonst müssten ja auch für jedes Fahrzeug, je nach Alter, jeweils andere und längst nicht mehr gültige historischen Kennzeichen vergeben werden. Das dürfte nicht nur ein Beschaffungsproblem für die lokalen Behörden sein, sondern auch die übrigen Verkehrsteilnehmer in Situationen, wo es auf die Identifizierung der Fahrzeuge ankommt, entsprechend irritieren.
Ein kleiner Trost übrigens für die beiden Oldtimer-Halter: Die Kosten für die Umrüstung der Schilder hat laut Minder Richterspruch der Kreis zu tragen, der ja zunächst falsche Kennzeichen ausgegeben hatte.