Crit’Air – die französische Umweltplakette für Oldtimer mit + ohne H-Kennzeichen

mit freundlicher Genehmigung von Patrick André / Heinkelfreunde Kinzigtal

Crit’Air-Plaketten (Copyright franz. Verkehrsministerium)

“Zone à Faibles Émissions mobilité” (ZFE) – Umweltzonen

In Frankreich gibt es immer mehr Städte mit Umweltzonen, wobei meist die großen Ballungsgebiete betroffen sind. Diese Umweltzonen dürfen nur noch mit der französischen Umweltplakette “Crit’Air” befahren werden. Die deutsche grüne Umwelt(Feinstaub-) plakette wird nicht anerkannt. Betroffen sind alle motorisierte Fahrzeugen, auch Oldtimer und Motorräder.

Kontrollen werden von der französischen Polizei und städtischen Ordnungskräften durchgeführt. Zusätzlich oder alternativ können die Umweltzonen auch durch automatisierte Kontrollen mittels Kennzeichenerfassung überwacht werden, was z.B. in Straßbourg der Fall ist.

Aktuell sind folgende ständige Umweltzonen „scharfgeschaltet“. Die Crit’Air-Vignette ist hier das ganze Jahr über Pflicht, für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß wurden generelle Fahrverbote eingeführt.

  • Paris (Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
  • Großraum Paris (Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
  • Metropole Grenoble (ab 1. Juli 2023 Fahrverbot für Crit’Air 5)
  • Metropole Lyon (Fahrverbot für Crit’Air 5)
  • Eurometropole Strassbourg (Fahrverbot für Crit’Air 5)
  • Montpellier-Méditerranée (Fahrverbot für Crit’Air 5)
  • Toulouse (Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
  • Rouen-Normandie (Fahrverbot für Crit´Air 5)
  • Nice Côte d’Azur (Fahrverbot für Crit´Air 5)
  • Reims (Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)
  • Metropole Aix-Marseille (Fahverbot für Crit’Air 5)
  • Saint-Etienne (Plakettenpflicht gilt nur für Lkw und Nutzfahrzeuge)
  • Toulon-Provence-Méditerranée (ab April 2023 Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5)

Darüber hinaus können in weiteren Gebieten bei hoher Schadestoffbelastung kurzfristig zeitlich begrenzte Umweltzonen ausgerufen werden.

Bis 31. Dezember 2024 sollen in allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern feste Umweltzonen eingerichtet werden. Außerhalb dieser Umweltzonen wird keine Umweltplakette benötigt. Die Umweltzonen sind mit folgenden Verkehrsschildern gekennzeichnet:

Aber: Keine Regel ohne Ausnahme

Der französische Oldtimer-Verband F.F.V.E hat sich dafür starkgemacht, dass auch Oldtimer von der Regelung befreit werden. Derzeit ist eine spezielle Plakette für Oldtimer im Gespräch, dazu ist aber noch nichts entschieden.

Bis dahin gilt die Empfehlung der französischen Regierung an die Metropolen, die Oldtimer auf die Liste der Ausnahmen zu nehmen. Dieser Ausnahme-Regelung haben viele Städte zugestimmt, aber nur für Fahrzeuge mit dem Eintrag „véhicule de collection“ in den Fahrzeug-Papieren, was in Deutschland dem H-Kennzeichen entspricht. Ob das H-Kennzeichen in Frankreich generell anerkannt wird, bleibt offen und liegt im Zweifelsfall beim Wohlwollen des kontrollierenden Polizisten…

Was also tun? – Ein Leitfaden am Beispiel der Eurometrople Stassbourg

Am 1. Januar 2023 trat in Straßburg das Fahrverbot in der Umweltzone für Kraftfahrzeuge mit einer Crit’Air-Vignette der Klasse 5 und ohne Crit’air-Vignette in Kraft. Die Umweltzone wird durch automatisierte Kontrolle mittels Kennzeichenerfassung überwacht.
Ab 1. Januar 2024 werden Verbot und Ahndung auf Fahrzeuge mit Crit’Air-Vignette der Klasse 4 erweitert.

Die Umweltzone stellt sich wie folgt dar:

Da diese Umweltzone der deutschen Grenze am nächsten liegt, dürfte hier der meiste Bedarf deutscher Oldtimerfahrer an Ausnahmegenehmigungen gegeben sein. Welche Möglichkeiten, straffrei mit unseren Oldies ins Elsaß zu kommen, bleiben uns?

Die erste und einfachste Möglichkeit ist natürlich, die ganze Zone zu meiden. Das ist aber ausgesprochen umständlich und auch nicht immer praktikabel. Außerdem ist man dann von vielen touristischen Zielen abgehängt.

Die zweite Möglichkeit, einfach ohne Plakette oder Genehmigung durchzufahren und auf das Wohlwollen und Einsicht der Behörden zu hoffen, zu riskant und ggf. ziemlich teuer. Verstöße werden bei Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zGG mit einer Buße von 68 Euro bestraft. Bei schwereren Fahrzeugen fallen sogar 135 Euro an.

Die beste Lösung ist, eine offizielle Genehmigung einzuholen. Für die Umweltzone Straßburg geht das online in deutscher Sprache über diesen Link.

https://derogations-zfe.strasbourg.eu/

Hier kann man für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen – worunter alle unsere Vorkriegs-Peugeots fallen dürften – eine auf 3 Jahre begrenzte Dauergenehmigung beantragen. Man muss sich auf dem Portal der Stadt Straßburg nur einmal als Benutzer registrieren, danach kann man den Antrag ausfüllen und abschicken. Ähnlich wie bei Crit Air muss auch hier eine Kopie der Fahrzeug-Papiere mit eingereicht werden. Es ist der Bereich „Mehr als 24 Mal“ zu nutzen.

Für Fahrzeuge vor Baujahr 1997 ohne H-Kennzeichen kann man je geplanter Durchfahrt eine Ausnahmegenhmigung beantragen. Hier muß man mit „Weniger als 24 Mal“ arbeiten und kann dann maximla 24 mal im Kalenderjahr einen 24-Stunden-Pass abrufen.

Screenshot Portal der Stadt Straßburg
Antragsseite für den 24-Stunden-Pass

Hat man sein(e) Fahrzeug(e) registriert, erhält man sofort eine Bestätigung der generellen Aufnahme in die Liste per E-Mail:

Screenshot Portal der Stadt Straßburg
Screenshot Portal der Stadt Straßburg
Hier findet man dann im Portal die Liste der Fahrzeuge

Nun kann man über die Passanfrage einen 24-Stundern-Pass bestellten, indem man das Fahrzeug wählt, mit dem man fahren möchte. Man muß das Datum der geplanten Durhfahrt und eine Uhrzeit eingeben:

Screenshot Portal der Stadt Straßburg

Nach der Bestätigung wird der Pass unten im Fenster angezeigt. Dort kann man ihn herunterladen, ausdrucken oder auch wieder löschen, falls er noch nicht angebrochen wurde.

Screenshot Portal der Stadt Straßburg

Die Seiten der Stadt Straßburg bzw. Anträge können auch mobil über Smartphone bearbeitet und angezeigt werden. Dabei ist die Menüführung doch ein wenig gewöhnungsbedürftig. Nach dem Login auf der Seite befinden sich die Menüauswahl ganz rechts unten:

Screenshot Portal der Stadt Straßburg