Seit der Gründung des “Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag“ vor zehn Jahren hatten die Vertreter von Veteranen-Fahrzeug-Verband (VFV) und Deuvet für eine Lösung in Sachen „kleine Motorradkennzeichen“ gekämpft. Denn bis zur Ablösung der StVZO durch die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) konnten Besitzer eines Motorrads mit Erstzulassung vor dem 1.7.1958 (Saarland 1.1.1959) auf Antrag ein kleines Kennzeichen bekommen, wie es aktuell noch immer und ausschließlich für Leichtkrafträder vergeben wird. Seit 2011 konnten Motorräder zwar Kennzeichen mit kleinerer Schrift erhalten, die aber immer noch halb-kuchenblechgroß waren und Oldiebesitzer deshalb keinesfalls glücklich machten.
Nun hatte der Bund-Länder-Fachausschuss „Fahrzeugzulassung“ (BLFA-FZ) ein Einsehen: Die „58er-Kennzeichenregelung“ für kleine Kennzeichen an historischen Motorrädern wird wieder in Kraft gesetzt. Stichtag für die Erteilung eines solchen Kennzeichens ist der 1. 1.1959.
Umgesetzt wird die Änderung mit der nächsten FVZ-Novelle. Bis dahin sind die Zulassungsstellen angewiesen, bei Nachweis der Notwendigkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Dafür reicht allerdings kein Gutachten, sondern das Krad muss zur Zulassung vorgeführt werden.
So haben die Diskussionen auf den Zulassungsstellen ein Ende und die Fahrzeuge ein ihrer Art entsprechendes und mit ihren Mitteln ausreichend zu beleuchtendes Kennzeichen.
Das Ergebnis des langjährigen Ringens gilt in der Szene als riesiger Erfolg. Wenn also mal jemand wieder über die Sinnhaftigkeit von Interessensverbändern sinniert oder sie gleich in Frage stellt: Zehn Jahre sind zugegeben eine lange Zeit – doch es sind oft die kleinen Schritte, die letztlich zum Ziel führen.
Quelle: VFV