Kindersicherheit im Odltimer

Natürlich wollen die Kinder bei der Ausfahrt mit dem Old- oder Youngtimer im Frühling dabei sein. Hier finden Sie Tipps, wie Fahrten mit klassischen Fahrzeugen für Familien gefahrenfrei möglich sind.

Kind im Oldtimer

Wenn es ums Fahren mit Kindern im Auto geht, fühlen sich Menschen mitunter von den Vorschriften eingeschränkt – das gilt nicht nur für Oldtimerfans. Ein Beispiel dafür ist das Mitfahren im Kofferraum.

Sicherheit muß jedoch Vorrang haben. Es ist eben nicht jedes Auto für den Transport vor allem von mehreren Kindern geeignet – sowenig wie ein Sportwagen nichts für Waldwege ist und ein Kleinwagen sich kaum für Einkäufe beim Möbelmarkt eignet, ist auch mancher Oldtimer kein geeignetes Transportmittel für Kinder. Heutige Sicherheitsstandards wie ABS, ESP und zahlreiche Assistenzsysteme darf man bei einem alten Fahrzeug sowieso nicht erwarten.

Alte Autos haben häufig keine Gurte für die Rücksitze, ganz alte noch nicht einmal für Fahrer und Beifahrer. Anschnallmöglichkeiten sind aber gerade für Kinder unter Sicherheitsgesichtspunkten unabdingbar. Da es keinen Kindersitz mit Zulassung gibt, der nicht den Fahrzeuggurt mitbenutzt, können Kinder auf gurtlosen Plätzen nicht mitgenommen werden.

Je nach Alter benötigen Oldtimer auch keine Gurte und dürfen im Starssenverkehr trotzdem bewegt werden.

Bis in die 1960-er Jahre waren häufig kein Befestigungsgewinde vorgesehen, auf Rücksitzgurte mussten die Käufer sogar noch länger warten. Andere alte Autos haben noch Statikgurte ohne Aufroller. Oftmals ist es jedoch möglich, Automatikgurte nachträglich zu montieren.

Für die Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen ist eine solche Veränderung des Originalzustands nicht hinderlich.

Wenn im Fond keine Dreipunktgurte verfügbar sind, bleibt nur der Beifahrerplatz für eine sachgerechte Sicherung des Kindersitzes. Voraussetzung ist natürlich, dass dort ein entsprechender Gurt vorhanden ist. Dann sollte aber niemand auf dem Rücksitz dahinter Platz nehmen. Bei einem Unfall würde diese Person sonst ungebremst nach vorn geschleudert und könnte das Kind auf dem Beifahrersitz verletzen.

Auf der Rücksitzbank war der Zweipunktgurt lang eine übliche Ausrüstung. Schon für Erwachsene bedenklich, ist er für die Befestigung eines Kindersitzes unbrauchbar. Wegen der hohen Belastung des Unterleibs im Fall des Falles sollten Zweipunktgurte auch nicht mehr verwendet werden.

Dreipunktgurte sind ein Muss, wenn Kinder mgenommen werden sollen. Und das Rückhaltesystem muss nach den aktuellen Regulierungen ECE 44/03 oder 04 zugelassen sein. Jahrzehnte alte Kindersitze mögen im Stil zum alten Auto passen, nicht jedoch zum aktuellen Gesetz.

Dieser Kindersitz aus den 1960er Jahren ist ungeeignet
Dieser Kindersitz aus den 1960er Jahren ist ungeeignet

Erst in den 1970-er Jahren wurden Kopfstützen für die Vordersitze Pflicht. Eine Vorschrift für die rückwärtigen Außenplätze musste gar bis in die 1990-er warten und beim Mittelplatz ließ sich der Gesetzgeber sogar bis nach 2000 Zeit.
Für Kindersitze ist das Fehlen einer Kopfstütze kein Problem, da sie schon per Auslegung über eine eigene Abstützung für den Kopf verfügen. Anders bei Sitzerhöhungen, die auf jeden Fall eine Rücklehne haben sollten, die über den Kopf hinausragt. Diese Modelle haben übrigens auch in anderen Autos große Sicherheitsvorteile, weil sie den Schultergurt gut führen.

Kinder im Oldtimer

Auch im Oldtimer gibt es rechtlich kein Erbarmen: Wer Kinder nicht ordnungsgemäß sichert, muss ein Bußgeld zahlen.

So kostet es 30 Euro, wenn ein Kind zwar irgendwie, aber falsch angeschnallt mitfährt. 60 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn überhaupt keine vorgeschriebene Sicherung zum Einsatz kam. Sind mehrere Kinder betroffen, muss der Verkehrssünder noch einen Zehner hinzulegen

Quelle: TÜV Süd