Von wegen „O-bis-O“-Regel! Versichert auch bei Glätteunfall mit Sommerreifen?

Peugeot 402 Cabriolet im Schnee

Die „O-bis-O“-Regel (Oktober bis Ostern) für die Nutzung von Winterreifen ist eine alte Faustregel. Können sich Autofahrer aber darauf verlassen, dass ihre Versicherung auch zahlt, wenn es schon im September oder nach Ostern witterungsbedingt zu Glätteunfällen kommt und die Winterreifen noch nicht montiert sind?

Hierzu ein ganz eindeutiges Nein

Denn: Es ist egal, ob es im September, März oder Mai schneit und friert – bei Glätte muss man mit der Witterung entsprechenden Reifen fahren, so die Auskunft des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).  

Wer das nicht tut, riskiert seinen Versicherungsschutz und muss bei einem Unfall mit Kürzungen und Leistungsverweigerung seiner Kasko-Versicherung rechnen. Außerdem droht ein Bußgeld.

Die Haftpflichtversicherung hingegen kommt auch in so einem Fall für die Schäden Dritter auf. Wer also nicht schon die Reifen gewechselt hat, sollte den Wagen bei Glätte lieber stehen lassen.