Unfallflucht – kein Kavaliersdelikt

Wer einen Unfall verursacht hat, muss den Geschädigten oder die Polizei informieren

Wer ein parkendes Auto beschädigt und wegfährt, ohne auf dessen Fahrer zu warten oder die Polizei zu verständigen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen.

Dabei spielt Unfallflucht nicht nur bei Parkremplern eine Rolle, sondern auch bei schwereren Unfällen. Etwa jeder 20. Autofahrer hat nach Angaben des ADAC im vergangenen Jahr auch bei schwereren Unfällen Fahrerflucht begangen. Die rechtlichen Folgen dafür werden dabei nach dem angerichteten Schaden bemessen.

Bis etwa 600 Euro wird das Verfahren meist gegen eine Geldbuße eingestellt oder es wird eine geringe Geldstrafe ausgesprochen.
Bei einem Schaden bis 1300 Euro muss der Fahrer mit einer deutlich höheren Geldstrafe rechnen. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und maximal drei Monate Fahrverbot.
Härtere Konsequenzen haben Schäden über 1300 Euro. Der Führerschein wird für mindestens ein halbes Jahr entzogen und es gibt drei Punkte im Zentralregister. Diese Eintragung bleibt außerdem zehn Jahre lang in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Dazu drohen Geldstrafen, die deutlich über ein Monatsgehalt hinausgehen.

Wer einen Unfall verursacht hat, muss den Geschädigten oder die Polizei informieren. Ist kein Mobiltelefon zur Hand, ist der Verursacher verpflichtet mindestens eine halbe Stunde warten, ehe er zur Telefonzelle oder zur Polizei geht, betont der ADAC. Es reicht nichts aus, eine Visitenkarte zu hinterlassen.
Ein zweiter weit verbreiteter Irrtum ist es, dass man 24 Stunden Zeit hat, um den Unfall noch nachträglich zu melden. Die Straftat ist bereits mit dem Wegfahren begangen worden. Wer sich erst später meldet, kann lediglich mit einer milderen Strafe rechnen.

Da Unfallflucht als vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht gewertet wird, verweigert die eigene Kaskoversicherung jede Zahlung und kann den Vertrag kündigen. Die Haftpflichtversicherung bezahlt nur den Schaden des Unfallgegners, holt sich jedoch Beträge bis zu 5000 Euro vom Verursacher wieder.

Quelle: motor-classic-cultur.de