Mindestabstand und “Abstandskiller”

Kriminelles “Lückenspringen” gefährdet Vorkriegs-Fahrzeuge besonders

In letzter Zeit häufen sich Massenkarambolagen. Vor allem deshalb, weil der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Als Fausformel gilt

„Abstand = halbe Tachogeschwindigkeit“.

Schuld sind in sehr vielen Fällen Kolonnenspringer, Spurwechsler und Abstandskiller, die für einen vermeintlichen Vorteil in jede kleinste Lücke drücken. Dabei vergessen sie, dass der Mindestabstand zwischen den Fahrzeugen einzuhalten ist. Das bedeutet, das bei Tempo 80 im Berufsverkehr 40 Meter zum Vordermann eingehalten werden müssen. Und selbst bei Bummeltempo 50 im stockenden Verkehr sind es noch 25 Meter, also so lang, wie ein Lastzug mit Anhänger.

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Weil sich der Anhalteweg aus Reaktionszeit und Bremsweg zusammensetzt, sind diese Abstände lebenswichtig. Das Aufleuchten des Bremslichtes kann nach Erkenntnissen von Stauforschern im dichten Verkehr schon zehn Fahrzeuge später zum Stillstand führen. Deshalb ist jeder Meter Abstand entscheidend.

Wer sich als “Abstandskiller” in die vorschriftsmäßigen Lücken drängt, halbiert den Anhalteweg des nachfolgenden Fahrzeuges und bringt sich selbst und andere in große Gefahr.

Ganz extrem wird es, wenn die „Abstandskiller“ sich rücksichtslos in den Sicherheitsabstand, den Oldtimerfahrer halten und benötigen, quetschen und dann stark bremsen, weil sie Fotos von den historischen Fahrzeugen machen wollen.

Old- und tlw. auch Youngtimer sind durch ihre gegenüber heutiger Technik deutlich schlechteren Bremsanlagen gekennzeichnet und benötigen wesentlich längere Bremswege als heute üblich. Insbesondere Vorkriegsfahrzeuge verfügen meist nur über Seilzugbremsen, teilweise wird sogar nur eine Achse gebremst.

Bei den durch das oben geschilderte Fahrverhalten erzwungenen Notbremsungen kann das zu üblem Fahrverhalten der Autos bis hin zu Drehern oder dem Abkommen von der Straße führen. Aber auch Fahrzeuge der 60er, 70er und 80er Jahre sind häufig nur mit Trommel- statt mit Scheibenbremsen ausgestattet und werden durch die Abstandskiller gefährdet.       

Kolonnenspringer und Spurwechsler bringen viel Unruhe in die gleichmäßig rollenden Kolonnen, so dass es schon ein paar Fahrzeuge dahinter zu schweren Auffahrunfällen kommen kann. Die Verursacher fahren oft unbehelligt davon, weil sie vom Ergebnis ihrer Fahrweise nicht betroffen sind und sich daher für den von ihnen verursachtn Unfall nicht verantwortlich führlen.

Der AvD warnt jedoch davor, Kolonnenspringer und Drängler eigenmächtig zu ermahnen oder gar zu behindern. Dies kann ebenfalls zu einer Gefährdung anderer Autofahrer führen. Wer drängelnde Zeitgenossen bemerkt, sollte gelassen bleiben und wissen, dass sich die Abstandskiller keinen nennenswerten Vorsprung einfahren können – man kann aber selbst dazu beitragen, die Situation zu entschärfen.

Die Polizei verfolgt derartige Verhaltensweisen inzwischen übrigens nahezu unbemerkt mit kleinen Video-Kameras an Schilderbrücken und Überführungen. Wer da erwischt wird, kann bei schwerwiegenden Abstandsverstößen schnell zwei Punkte in Flensburg und saftige Strafen kassieren.

Quelle AvD